Gleitschirm-Tandemflug AGB´s
Allgemeine Geschäfts- und Transportbedingungen
ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Daniel Kofler – Gleitschirm-Tandemflug.com vermittelt und pilotiert Gleitschirmtandemflüge. Das Unternehmen arbeitet ausschließlich mit selbständigen, erfahrenen und staatlich geprüften Tandempiloten zusammen, die im Falle eines Fluges selber Unternehmer der Leistung und Vertragspartner des Tandempassagiers sind. Als haftender Vertragspartner gilt jener Tandempilot, der Flug durchführt.
Die Haftung, Verantwortung und alle Leistungen obliegen bei dem von Gleitschirm-Tandemflug.com vermittelten, staatlich geprüften und lizenzierte Piloten.
Die Beförderung von Personen im Tandemparagleiter und alle sonstigen Dienstleistungen, die Gleitschirm-Tandemflug.com erbringt, unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen.
Vor Flugbeginn muss der TandemTandempassagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag sorgfältig durchlesen und per Unterschrift bestätigen. Unmittelbar vor dem Start erhält der TandemTandempassagier vom Piloten eine Einweisung in die Startvorgänge. Sollte der TandemTandempassagier diese Einweisung nicht verstehen oder ihr aus irgendeinem anderen Grunde folgen können, so muss er dies dem Piloten unverzüglich mitteilen.
Flugtermin und Bezahlung
Der Tandempassagier erklärt, dass seine Teilnahme an einem Gleitschirm-Tandemflug ausschließlich dem persönlichen Interesse gilt. Die Kosten für die Anreise in das Fluggelände sind vom Tandempassagier selbst zu tragen. Die Kosten für Bergbahnfahrten und dergleichen sind nicht in der Fluggebühr enthalten. Auch alle weitere Fahrtkosten, welche aufgrund von Witterungsverhältnissen entstehen können, sind ebenfalls nicht im Preis inkludiert. Sollten fest vereinbarten Tandemflug-Termine nicht eingehalten werden, ist die gesamte Gebühr für den Flug zu bezahlen.
Die Abwicklung des Fluges, bestimmt der Pilot. Dieser ist auch immer für die Durchführung des Fluges verantwortlich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf die Durchführung der Tandemflüge besteht, wenn dies die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Fluggebiet nicht erlauben. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigen Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
Wetterbedingte Absagen müssen nicht objektiv nachgewiesen werden – es genügt der subjektive Eindruck des verantwortlichen Tandempiloten.
Die Flugdauer ist stets abhängig von mehreren Wettereinflüssen und dem gewünschten Flugstile. Folgedessen kann keine einheitliche Flugzeit garantiert werden.Die Flugroute, der Landeplatz und Flugzeiten können jederzeit vor allem aus Sicherheitsgründen oder betrieblichen Gründen geändert werden, ohne dass dem TandemTandempassagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.
Risikobelehrung und fliegerische Tauglichkeit des Tandempassagiers
Beim Paragleiten kann es trotz größter Sorgfalt dennoch zu Unfällen kommen. Unser oberstes Ziel ist es, dieses Risiko soweit wie möglich zu minimieren.
Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten in jedem Fall und sofort Folge zu leisten. Der Passagier erhält vor dem Start eine theoretische Einweisung. Sollten diese Anweisungen während des Starts, des Fluges und der Landung nicht befolgt werden, kann dies zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen.
Der Pilot kann den Passagier auch vom Flugbetrieb ausschließen, sollte dieser seine Anweisungen ignorieren. Bei Zuwiderhandlung gibt es keinen Anspruch mehr auf die Durchführung des Tandemfluges, auch der Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr erlischt. Im Falle von Personenschäden durch das Nichtbefolgen von Anweisungen haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an der Ausrüstung des Piloten oder an Dritten haftet ebenfalls der Passagier.
Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein und bestätigt, dass er sich den Belastungen des Fluges gewachsen fühlt. Bei Unklarheiten über die fliegerische Tauglichkeit, muss dies der Passagier dem Tandempiloten vor dem Flug unbedingt melden.
Der Pilot ist vor dem Flug zu infomieren bei:
- Einschränkungen im Bewegungsapparat
- Erkrankungen an Herz, Wirbelsäule und Bluthochdruck
- Neigung zur Seekrankheit
- Seelische oder psychische Defekten (Drogensucht, Bewusstseinstörung oder ähnlichem) innerhalb der letzten 12 Monate
- Alkoholkonsum und Einnahme von starken Medikamenten innerhalb der letzten 12 Stunden
- Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit verpflichtet sich Gleitschirm-Tandemflug.com den Tandempassagier über alle notwendigen Voraussetzung zu infomieren.
Ausrüstung
Der Tandempassagier verpflichtet sich, den Gleitschirm-Tandemflug nur mit der entsprechenden Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), knöchelhohe, feste Wanderschuhe sowie Handschuhe und Sonnenbrille anzutreten.
Die Piloten von Gleitschirm-Tandemflug.com stellen Tandemflug-Helm und Flugausrüstung zur Verfügung.
Versicherung
Um alle Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes zu decken, wurde von Gleitschirm-Tandemflug.com eine Versicherung bei „AIR&MORE Versicherungsagentur für Flugsport“ abgeschlossen. Für Forderungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinausgehen, besteht ausdrücklich Haftungsausschluss.
Beim Tandemflug mitgeführte Gegenstände (wie vor allem Geld, Mobiltelefone, Kameras, Brillen und andere Wertgegenstände) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden. Sollten diese abhanden kommen oder beschädigt werden, übernimmt Gleitschirm-Tandemflug.com dafür keinerlei Haftung.
Die Tandempiloten von Gleitschirm-Tandemflug.com können nicht für die Haftung von Schäden oder Unfällen, die auf dem Weg zu den Startplätzen und vom ausgemachten Treffpunkt passieren, herangezogen werden.
Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten, selbständigen Tandempiloten und Bevollmächtigten von Gleitschirm-Tandemflug.com
Es besteht nur dann eine Ersatzpflicht von den Piloten von Gleitschirm-Tandemflug.com, wenn der Schaden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung/Unterlassung des Tandempiloten verursacht wurde. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich auf die mitbeförderten Sachen des Passagiers bis zur Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Ansprüche, die darüber hinaus gehen, können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
Das Foto- und Videopaket
Für die Qualität das Foto und Videoaufnahmen ist ausschließlich der ausführende Tandempilot verantwortlich. Bei Ausfällen von Videoaufzeichnungsgeräten und Fotoapparaten, während eines Tandemfluges, werden die Kosten des Foto- und Videopaketes zu 100% ersetzt und es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung des Fluges und der Video- oder Fotoaufnahmen. Das Foto und Videomaterial wird im Normalfall nach dem Flug am Smarthphone mit dem Passagier begutachtet und überprüft, bei unzureichender Qualität obliegt es dem Tandempiloten ob er den Foto- und Videopaketpreis zurückerstatten oder nicht.
Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial
Der Passagier stimmt zu, dass alle während des Tandemfluges gemachten Foto- und Videoaufnahmen von Gleitschirm-Tandemflug.com uneingeschränkt weiterverwendet dürfen. Das Copyright liegt bei Gleitschirm-Tandemflug.com
Gutschein – Zahlungskonditionen und Gültigkeit
Durch die Bestellung eines Tandemflug-Gutscheines verpflichtet sich der Besteller verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises. Dieser ist innerhalb von sieben Tage nach Erhalt des Gutscheines ohne Abzug zu bezahlen. Bei Buchung eines Tandemfluges ohne Gutschein ist der Flugpreis erst unmittelbar nach der Durchführung des Fluges in Bar zu bezahlen.
Gutscheine verfallen zwei Jahre nach Ausstellungsdatum. Sonderregelungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich. Die Passagiere bringen die Gutschein / Tickets am Flugtag mit und händigen sie den Piloten aus.
Widerrufsrecht – Stornokosten
Nach dem KSchG können Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden. Dafür nur den Gutschein innerhalb dieser Frist retoursenden.
Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per EMail an info@danielkofler.com zurücktreten. Rücktritte bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich. Ab 2Tage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden Stornokosten von 50% verrechnet. Gutscheine und Tickets werden mit einer Stornierung ungültig und nach Erhalt der Stornozahlung wieder gültig. Es ist ausgeschlossen, den restlichen Kaufpreis zurückzuerstatten. Das gilt auch für Gutscheine bzw. Tickets der Vertriebspartner. Für Rücktritte innerhalb von 24 Stunden betragen die Stornokosten 100%.
Schlussbestimmungen
Sollten Teile einer dieser Gleitschirm-Tandemflug.com AGB-Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen am nächsten kommt.
Mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages, durch mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages oder durch die Einlösung des Flugtickets hat der TandemTandempassagier mit dem jeweiligen Tandempilot von Gleitschirm-Tandemflug.com einen Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Lienz in Osttirol